Unterhaltsvertrag für nicht verheiratete Eltern
Seit dem 01. Januar 2017 ist das neue Unterhaltsrecht in Kraft getreten. Die wohl wichtigste Änderung ist, dass die hauptbetreuende Person neu Anrecht auf Betreuungsunterhalt hat. Die Kinder sollen somit, im Vergleich zu verheirateten Eltern, gleichgestellt werden.
Die Eltern tragen zusammen die Hauptverantwortung, um für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen. Jeder Elternteil muss nach seinen Möglichkeiten, seinen Teil dazu beitragen. Zum Kinderunterhalt zählen die Betreuung, Pflege und Erziehung des Kindes, aber auch Auslagen für Essen, Bekleidung, Wohnen, Gesundheit, Freizeitaktivitäten oder Kindesschutzmassnahmen.
Bei einer Trennung der Eltern soll weiterhin gewährleistet werden können, dass beide Elternteile für den Unterhalt ihrer gemeinsamen Kinder aufkommen.